- 23. Mai, 2021
Heute feiern wir nicht nur Pfingsten, es ist auch der Tag des Grundgesetzes.
Am 23. Mai 1949, heute vor genau 72 Jahren trat das Grundgesetz in Kraft. Dieses bildet seit jeher das Fundament unserer Demokratie und regelt unser aller Zusammenleben.
Vor der Coronapandemie haben wir alle die Grundrechte mit ihren Freiheiten selbstverständlich in Anspruch genommen, seien es z.B. die allgemeine Handlungsfreiheit, das Schulwesen oder die Versammlungsfreiheit. Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie haben zu Einschränkungen eben dieser Rechte geführt. Dies ist in diesem Maße in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher einmalig.
Die Schwierigkeit der Abwägung zwischen dem Schutz des Lebens und der Gesundheit der Bevölkerung auf der einen Seite und der Wahrung aller Grundrechte auf der anderen Seite ist eine große Herausforderung. Auch mir sind diese Prozesse bekannt. Gerade in meinem beruflichen Alltag – speziell im Bereich des Versammlungsrechts – muss ich regelmäßig entscheiden, welche Rechte hier für die Wahrung des Gesundheitsschutzes eingeschränkt werden müssen.
Blicken wir jedoch positiv in die Zukunft, dass bald die Einschränkungen gefahrlos zurückgefahren werden und wir zur Normalität zurückkehren können.