Wenn die Bevölkerung durch große Unglücke, Naturkatastrophen oder kriegsähnliche Zustände bedroht ist und nicht mehr in der Lage ist, sich selbst zu helfen, setzt der Staat ein System des Zivil- und Katastrophenschutzes ein. Durch das Grundgesetz ist der Zivilschutz, also der Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren sowie der Katastrophenschutz mit dem Ziel in Friedenszeiten vor großen Unglücken und Katastrophen zu schützen, vorgesehen. Diese beiden Systeme sind eng miteinander verknüpft und ergänzen sich trotz unterschiedlicher Zuständigkeiten.
